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Die Gestaltung der Bahnhofstrasse soll weiter möglich bleiben

Die Einstellhalle für die drei neuen Mehrfamilienhäuser soll via Eichholzstrasse erschlossen werden.

 

Nördlich des Restaurant Bahnhof in Selzach soll eine Überbauung realisiert werden. Das Baugesuch dafür liegt seit zehn Tagen öffentlich auf. Für das Dorfbild sei dieser Bereich von grosser Bedeutung und gemäss dem räumlichen Leitbild soll dort künftig verdichtet gebaut werden. Im Baugesuch ist nachzulesen, dass drei Mehrfamilienhäuser und total 21 Wohnungen erstellt werden. Dazu kommt eine unterirdische Einstellhalle. Die Zufahrt dazu soll nicht via Bahnhof-, sondern via Eichholzstrasse erfolgen. Sonst werde die zukünftige Planung und Gestaltung der Bahnhofstrasse vereitelt, ist man sich in der Arbeitsgruppe Ortsplanung (AOPR) einig. Dies wiederum bedingt aber Gespräche, unter anderem auch mit der SBB, da die Strasse nahtlos in das Bahnhofsareal übergeht. Im Bereich, den man für die Zufahrt zur Einstellhalle brauchen würde, steht heute der Velounterstand für die Bahnkunden. Die Verschiebung wurde mit der SBB bereits diskutiert, eine definitive Zusage gibt es aber noch nicht. Hingegen liegt die Zusage vor, dass die Gemeinde die Parzelle, auf der sich die ehemalige WC-Anlage beim Bahnhof befindet, erwerben kann.

 

Der Gemeinderat Selzach hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Erschliessung der Einstellhalle definitiv über die Eichholzstrasse erfolgen soll, auch wenn damit eine gemeindeeigene Parzelle tangiert werde. Bis die SBB entscheiden, soll der Veloständer beim Bahnhof am heutigen Ort verbleiben. Ebenso wird erst zu einem späteren Zeitpunkt über den definitiv Ort der Besucherparkplätze entschieden.

 

Die Gemeinde Selzach hat eine Liegenschaft an der Brühlgasse geerbt. Dafür muss sie allerdings eine Ausgleichszahlung an den Erben der Verstorbenen leisten. Trotzdem dürfte ein Betrag von rund 120000 Franken übrig bleiben. Die wird Liegenschaft zum Verkauf ausgeschrieben. Als Mindestpreis wurden 410000 Franken festgelegt. Die Liegenschaft wird dem Meistbietenden verkauft. Welchem Zweck das Erbe zugeführt wird, soll später im Gemeinderat diskutiert werden.

 

Quelle: Solothurner Zeitung, Rahel Meier, 22.06.20

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